Nach der Erasmus+ Mobilität
Spätestens vier Wochen nach der Beendigung des Aufenthaltes an der Partneruniversität müssen Sie beim Auslandsamt folgende Unterlagen abgeben:
- Nachweis über Dauer des Studienaufenthaltes im Ausland ("Attendance Certificate").
Das Formblatt dazu finden Sie hier. - Erfahrungsbericht in digitaler Form (kann der Redaktion vom Uniklinikum aktuell zur Veröffentlichung gegeben werden und wird im Internet ohne Angaben von persönlichen Daten eingestellt)
Eine Vorlage finden Sie unter Erfahrungsberichte. - Erasmus-Studierendenbericht (Participant Survey/Report) -
Der Link wird Ihnen zum Ende Ihres Aufenthalts automatisch zugeschickt (ggf. Spam-Ordner kontrollieren!) - Transcript of Records (ECTS-Datenabschrift) für ERASMUS+ Programm
Wer die Verpflichtungen des Stipendiums nicht erfüllt, muss die erhaltenen Stipendiengelder zurückzahlen.
Für Auslandstertiale sind zudem die folgenden Nachweise beim LPA zur Anerkennung einzureichen:
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- Äquivalenzbescheinigung (siehe Vorlage im Formularpool)
- PJ-Bescheinigung (siehe Vorlage im Formularpool)
- ggf. Sprachweis der Landessprache