Für eine einfache Röntgenaufnahme müssen keine besonderen Vorkehrungen getroffen werden. Werden jedoch spezielle Aufnahmen, die eines Kontrastmittels bedürfen, benötigt, sollte der Patient ab dem Abend vor der Untersuchung nüchtern sein und muss eventuell ein Medikament einnehmen, welches zur Reduktion der vorhandenen Luft im Darmtrakt beiträgt. Bei bestehender Schwangerschaft ist sorgfältig zu überlegen, ob auf die Röntgenaufnahme nicht verzichtet werden kann und man auf ein anderes diagnostisches Verfahren wie Ultraschall oder MRT ausweicht.
Ausschlaggebend für diese Entscheidung ist zum einen die Schwangerschaftswoche. Bis zur 15. Schwangerschaftswoche werden die inneren Organe und das Nervensystems des Embryos gebildet. In dieser Phase der Entwicklung ist das ungeborene Kind äußerst strahlensensibel. Schädigungen durch Röntgenuntersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt sind eher unwahrscheinlich.
Zum anderen ist von Bedeutung, welche Körperregion untersucht werden soll. Aufnahmen des Armes, der Hand sowie von Fuß oder Knie gehen mit einer sehr geringen Exposition einher, diese können meistens trotz bestehender Schwangerschaft durchgeführt werden. Schwieriger gestaltet sich die Untersuchung von Wirbelsäule, Becken, Bauch und Brust, hier muss man die Risiken für die Mutter und das Kind gegeneinander abwägen.
Die Entscheidung für oder gegen die Untersuchung treffen Arzt und Patientin gemeinsam nach intensiver Aufklärung, wobei die Patientin der Untersuchung mit ihrer Unterschrift zustimmt.